Allgemeine Insertionsbestimmung

Geschäftsbedingungen

Durch Aufgabe eines Insertionsauftrages schliesst der Inserent mit dem Anzeiger Aarberg einen Vertrag ab. Als Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag gelten folgende, für beide Vertragsparteien gültige Geschäftsbedingungen.

Allmedia

Die Inserate erscheinen ohne Aufpreis nebst der gedruckten Ausgabe auch online und sind via Computer oder mobilem Endgerät (Smartphone, Tablet usw.) aufrufbar. Inserate können nicht einzeln für die Onlineausgabe aufgegeben werden.

Anwendbarkeit

Die Insertionsbedingungen sind auf sämtliche Anzeigendispositionen des Anzeiger Aarberg anwendbar, sofern nicht schriftlich andere Abmachungen getroffen und diese vom Anzeiger Aarberg bestätigt wurden.

Beraterkommissionen

Kommissionsberechtigt sind alle Inserate und Farbzuschläge sowie Werbewert bei Prospektbeilagen. Es werden nur anerkannte Agenturen kommissioniert.

Berechnung der Inserate

Die Ausmessung der Inserate erfolgt von Strich zu Strich. Bei Vollvorlagen wird zur Abdruckhöhe eine Pauschale von 2mm zugerechnet. Die Minimalgrösse beträgt 60mm. Der entsprechende Raum wird auch dann berechnet, wenn er nicht voll beansprucht wird.

Drucktechnische Mängel

Für Anzeigen, die aufgrund fehlender oder ungeeigneter Druckunterlagen (Handyfotos, Internetbilder/Webauflösung, zu feiner Raster, zu kleine Schrift usw.) nicht einwandfrei erscheinen, kann keine Haftung übernommen werden. Bei Buntfarben bleibt eine Toleranz in der Farbnuance vorbehalten. Anspruch auf Ersatz oder Reduktion besteht nur dann, wenn die Anzeige durch grosse Mängel in der technischen Wiedergabe ihre Werbewirkung einbüsst.

Erscheinungsdaten und Platzierungen

Aus technischen Gründen muss sich der Anzeiger Aarberg die Verschiebung von Anzeigen auf die nächste Ausgabe ohne Rückfrage beim Auftraggeber vorbehalten. Vorschriften für feste Erscheinungsdaten und Platzierungen sind abzusprechen und werden ggf. schriftlich bestätigt. Kann die Vorschrift trotzdem nicht eingehalten werden, so wird der Auftraggeber möglichst im Voraus informiert. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

Fakturierung

Bitte geben Sie mit Ihrem Insertionsauftrag die richtige Faktura-Adresse bekannt. Für Rechnungen, welche nachträglich umadressiert werden müssen, werden Fr. 20.– Umtriebsentschädigung verlangt.

Fehler

Druckfehler, die weder den Sinn noch die Werbewirkung der Anzeige beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einem Preisnachlass. Ersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn durch das Verschulden des Anzeiger Aarberg die Anzeige ihren Zweck nicht mehr erfüllt. Im Maximum können die Kosten für die Insertion vergütet werden.
Jede weitere Entschädigung ist ausgeschlossen.

Gestaltungsvorschriften

Vorschriften über die Gestaltung können nicht verbindlich entgegengenommen werden.

Haftung

Für den Inhalt der Inserate ist der Auftraggeber haftbar. Für mögliche Nachteile, die dem Inserenten infolge von Anzeigen entstehen, die nicht oder nur teilweise den Vorschriften (Wünschen) des Auftraggebers entsprechen oder die nicht oder zeitlich verschoben erschienen sind, haftet der Anzeiger Aarberg höchstens bis zu den Kosten des betreffenden Inserates.

Telefonische Aufgabe

Inserate werden nur in Ausnahmefällen telefonisch entgegengenommen. Es wird ein Zuschlag von mindestens Fr. 20.– berechnet.
Für Hörfehler und Irrtümer wird keine Haftung übernommen.

Platzierungsvorschriften

Können nur als Wunsch, jedoch nicht als Bedingung entgegengenommen werden. Das Nichterscheinen einer Anzeige oder das Platzieren an einer anderen Stelle berechtigt nicht zum Geltendmachen irgendwelcher Schadenersatzansprüche.

ProbeabzĂĽge

Für grössere Geschäftsinserate kann in Ausnahmefällen auf Verlangen ein Probeabzug der Anzeige per Mail zugestellt werden. Die Inserate werden auftragsgemäss eingeschaltet, ohne das Gut zum Druck abzuwarten.

Publizierung von Anzeigen

Für den Inhalt ist der Auftraggeber verantwortlich und er hat für allfällige Ansprüche gegenüber dem Anzeiger Aarberg einzustehen. Der Anzeiger Aarberg behält sich das Recht vor, Anzeigen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form ohne Grundangabe abzulehnen.

Recht auf Gegendarstellung

Personen, die durch Tatsachendarstellung in Inseraten in ihrer Persönlichkeit unmittelbar betroffen sind, haben das Recht auf Gegendarstellung (Art. 28g ff. ZGB). Die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung einer Gegendarstellung anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers des Inserates, welches die Gegendarstellung veranlasst hat.

Tarifänderungen vorbehalten

Alle Preise verstehen sich zuzĂĽglich Mehrwertsteuer.

Weitere Verwertung der Inserate

Die publizierten Inserate dürfen von Dritten weder ganz noch teilweise kopiert, bearbeitet oder sonst wie verwertet werden. Ausgeschlossen ist insbesondere auch die Einspeisung auf Online-Dienste, unabhängig davon, ob die Inserate zu diesem Zweck bearbeitet werden oder nicht. Die Verlagsgemeinschaft und die Inserenten untersagen ausdrücklich die Übernahme auf Online-Dienste durch Dritte.
Jeder Verstoss gegen dieses Verbot wird vom Verlag rechtlich verfolgt.

Zahlungskonditionen

30 Tage netto. Kleinanzeigen gegen bar, bei Stammkunden nach Vereinbarung. Kein Skonto und keine WIR. Bei Betreibung, Nachlass, Konkurs fällt jede Rabattvergünstigung und allfällige Vermittlerprovision dahin.